Rechtsprechung
BVerwG, 22.08.1989 - 1 B 122.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 11 S 967/88
- BVerwG, 22.08.1989 - 1 B 122.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 B 122.89
Der Kläger bezieht sich auf die Urteile vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112) und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92 = DVBl. 1983, 750), mit denen das Bundesverwaltungsgericht Ausweisungsverfügungen wegen Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgehoben hat.Abgesehen davon läßt die Beschwerde unberücksichtigt, daß das Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (…a.a.O.) die Ausweisung aufgrund einer einzigen Verurteilung allein aus generalpräventiven Gründen betrifft, während der Kläger wiederholt strafgerichtlich verurteilt und sowohl aus general als auch aus spezialpräventiven Gründen ausgewiesen worden ist.
- BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79
Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 B 122.89
Der Kläger bezieht sich auf die Urteile vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112) und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92 = DVBl. 1983, 750), mit denen das Bundesverwaltungsgericht Ausweisungsverfügungen wegen Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgehoben hat.Ferner beachtet die Beschwerde nicht, daß sich der Betroffene der durch das Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (…a.a.O.) entschiedenen Sache mehr als 15 Jahre lang im Bundesgebiet aufgehalten und, was für die Interessenabwägung wesentlich war, das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatte.